Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Aktionsbündnisses für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern http://www.aktionsbuendnis-gesundheit-mv.de.

Die Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses für Gesundheit beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht diese Website im Einklang mit § 13 Absatz 1 des Landes­be­hinderten­gleich­stellungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBBG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V teilweise vereinbar.

Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen werden demnächst nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar

  • Inhalt nicht in Landmarks enthalten
  • Landmarks mit identischen Namen

Farbe ist nicht einziger Informationsträger

  • Link nur durch Farbe identifiziert

Kontrastabstand ist ausreichend

  • Farbkontrast ist unzureichend

Linkzweck ist verständlich (im Kontext)

  • Link-Text wird für mehrere unterschiedliche Ziele verwendet

Unverhältnismäßige Belastung

Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2. ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, mögliche Barrieren zu identifizieren und einen Maßnahmenplan zur Beseitigung der Barrieren zu erstellen und umzusetzen.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.12.2020 erstellt.

Die Erklärung der Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen einer automatisierten, toolbasierten Barrierefreiheitsprüfung vom 01.12.2020.

Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Spamschutz: Formulare die schneller als 10 Sekunden ausgefüllt wurden, werden als Spam eingestuft.

Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Telefon: +49 (0) 385 / 588-9003
Telefax: +49 (0) 385 / 588-9709
E-Mail: presse@sm.mv-regierung.de
Webseite: www.regierung-mv.de/Landesregierung/sm/

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 13 LBGG M-V

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.