Landesrahmenvereinbarung Gesundheitsförderung und Prävention
Am 25. Juli 2015 hatte der Deutsche Bundestag das Präventionsgesetz nach § 20f SGB V verabschiedet. Dieses Gesetz sieht vor, Prävention und Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten der Bevölkerung zu stärken. Zu diesen Lebenswelten gehören beispielsweise Arbeit, Kindertageseinrichtung, Schule und Wohnumfeld.
Jedes Bundesland weist auch bei Gesundheitsthemen regionale Besonderheiten auf, die für eine optimale Förderung der Gesundheit berücksichtigt werden müssen.
Um die spezifischen Gesundheitsthemen und -probleme in den jeweiligen Bundesländern anzugehen, wurden diese aufgefordert eine Landesrahmenvereinbarung abzuschließen.
Beteiligte der Landesrahmenvereinbarung
Zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie in Mecklenburg-Vorpommern wurde am 16. Januar 2017 die Landesrahmenvereinbarung für Mecklenburg-Vorpommern unterzeichnet.
Zu den Beteiligten gehören die in Mecklenburg-Vorpommern tätigen Krankenkassen, der Verband der Ersatzkassen (vdek) für seine Mitglieder, AOK Nordost, BKK Nordwest, Knappschaft Bahn See (KBS), Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten, Gartenbau (SVLFG), IKK und weiteren Sozialversicherungsträgern (SVT) wie Deutsche Rentenversicherung Nord (DRV Nord) und Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern.
Auch die Bundesagentur für Arbeit ist der Vereinbarung beigetreten.
Ziele der Landesrahmenvereinbarung
Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine stärkere Kooperation die Nachhaltigkeit und die Reichweite von Projekten zu erhöhen. Insbesondere sollen Menschen besser in ihren Lebenswelten erreicht werden, um Ungleichheiten von Gesundheitschancen zu vermeiden oder zu vermindern. Um das zu erreichen, muss sich auf gemeinsame Ziele und Handlungsfelder geeinigt werden. Für diesen Prozess stellt das Aktionsbündnis für Gesundheit eine Plattform dar.
Neben den Inhalten der Bundesrahmenempfehlung sind vor allem die Inhalte des Landesaktionsplans Gesundheitsförderung und Prävention M-V sowie die Kindergesundheitsziele von 2013 berücksichtigt.