Gesund leben und arbeiten

Der Erwerbsarbeit kommt ein hoher Stellenwert für die Gesundheit der Beschäftigten zu. Einerseits besitzt die Erwerbsarbeit ein großes gesundheits­förderliches Potenzial, da Arbeit die persönliche Identität des Einzelnen positiv prägt, Sinn und sozialen Zusammenhalt stiftet und für die Sicherung des Wohlstandes und des sozialen Status wesentlich ist. Andererseits können sich Arbeitsbedingungen auch nachteilig auf die Gesundheit der Beschäftig­ten auswirken. Die Zielgruppe der Erwerbstätigen ist heterogen im Hinblick auf demografische und sozio-kulturelle Merkmale ebenso wie im Hinblick auf Formen der Erwerbstätigkeit (angestellt – beam­tet – selbstständig, teilzeitbeschäftigt – vollzeitbe­schäftigt, Führungskraft – nachgeordnet Beschäftigte etc.) und Belastungskonstellationen (z. B. überwie­gend sitzende, physisch oder psychisch belastende Tätigkeit, Schichtarbeit). […]

Um Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, haben Arbeitgebe­rinnen und Arbeitgeber die Pflichten der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie der Vorschriften ihres Unfallversicherungsträgers zu erfüllen. Dabei können sie Unterstützung durch die Arbeitsschutz­behörden der Länder und die gesetzlichen Unfallver­sicherungsträger erhalten. Maßnahmen des Arbeits­schutzes umfassen auch die menschengerechte Gestaltung der Arbeit.

Da Erwerbstätige einen großen Teil ihrer Lebenszeit am Arbeitsplatz verbringen, sind Betriebe auch ein geeignetes Setting für Maßnahmen der Gesundheitsförderung – zum einen, um Arbeitsbedingungen gesundheitsförderlich zu gestalten, zum anderen, um Beschäftigte bei einem gesundheitsgerechten Lebensstil zu unterstützen.

(Auszug aus den Bundesrahmenempfehlungen nach § 20d Abs. 3 SGB V, S. 20)

 

Das Aktionsbündnis für Gesundheit hat am 03.12.2019 folgende Gesundheitsziele für die Lebensphase „Gesund leben und arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern“ beschlossen:

 

Gesundheitsziele für Mecklenburg-Vorpommern für die Lebensphase „Gesund leben und arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern“:

 

1. Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit

Senkung/Reduktion arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren/Erkrankungen insbesondere

- Muskel- und Skeletterkrankungen

- psychische Erkrankungen

- Neubildungen

- Erkrankungen des Herzkreislaufsystems

 

2. Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit

 

3. Erhalt und Wiedererlangung der Erwerbsfähigkeit

Verbesserung des Gesundheitszustandes

Die Zielgruppe ist sensibilisiert für relevante Risikofaktoren, kennt Angebote und Ansprechpartner für gesundheitsförderliche Maßnahmen

 

4. Stärkung der Gesundheitsressourcen (inkl. -kompetenzen)

 

5. Aufbau u. Koordinierung von übergreifenden Netzwerken (zur Bündelung von Ressourcen und als Ansprechpartner für die Zielgruppen)

5.1 …für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung (Unternehmermodell o. ä. Strukturen)

5.2 …für gesundheitsförderliche Angebote für Erwerbslose